**Mitnahme einer Begleitperson für Schwerbehinderte: Wichtige Informationen**

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen„B“ im Schwerbehindertenausweis haben das Recht, im öffentlichenPersonenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen. Diese Regelung giltumfassend für verschiedene Verkehrsmittel und erleichtert die Mobilität undTeilnahme am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen erheblich. ### Details zur Mitnahme einer Begleitperson #### Öffentlicher Personenverkehr- **Nahverkehr**: Dies schließt alle Züge desNahverkehrs ein, wie S-Bahnen, Regionalbahnen (RB), Regional-Express (RE)„**Mitnahme einer Begleitperson für Schwerbehinderte: Wichtige Informationen**“ weiterlesen