Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025:


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025: Mehr Zuschuss für mehr Sicherheit zu Hause

Ab 2025 wird die Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro unterstützen – eine Erhöhung von 180 Euro im Vergleich zu den bisherigen 4.000 Euro. Dieser Zuschuss hilft, barrierearme Umgestaltungen im Zuhause durchzuführen, die das Leben von pflegebedürftigen Personen erleichtern. Menschen ab Pflegegrad 1 können davon profitieren, auch wenn sie keine intensiven Pflegebedürfnisse haben.


Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?

Der Zuschuss kann für viele bauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Beispiele:

  • Badezimmeranpassungen: Einbau von barrierefreien Duschen oder Haltegriffen.
  • Türverbreiterungen: Ermöglicht den Durchgang mit Rollstuhl oder Gehhilfe.
  • Treppenlifte oder Rampen: Für eine barrierefreie Nutzung von Etagen.
  • Bodenbeläge: Rutschfeste Böden sorgen für mehr Sicherheit.

Regeln zur Nutzung des Zuschusses

  1. Ein Zuschuss pro Maßnahme, nicht pro Jahr
    1. Der Zuschuss gilt für eine konkrete Maßnahme, z. B. den Einbau eines Treppenlifts oder die Umgestaltung des Badezimmers.
    1. Sobald eine Maßnahme abgeschlossen ist, können bei Bedarf neue Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzung: Die Maßnahme muss notwendig sein und von der Pflegekasse genehmigt werden.
  2. Keine jährliche Obergrenze für Einzelpersonen
    1. Der Zuschuss beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme.
    1. Mehrere Maßnahmen sind möglich, z. B. in einem Jahr ein barrierefreies Badezimmer und im nächsten Jahr der Einbau eines Treppenlifts.
  3. Voraussetzung: Medizinische Notwendigkeit
    1. Die Pflegekasse prüft, ob die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
    1. Eine genaue Begründung ist daher wichtig.

Zuschüsse bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung

Individuelle Ansprüche und Obergrenze

  • Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
  • Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, können diese Ansprüche kombiniert werden – bis zu einer Obergrenze von 16.000 Euro pro Wohnung.

Beispiele:

  • Zwei Pflegebedürftige: Bis zu 8.000 Euro.
  • Drei Pflegebedürftige: Bis zu 12.000 Euro.
  • Vier Pflegebedürftige: Die maximale Summe von 16.000 Euro.

Wenn mehr als vier Pflegebedürftige zusammenleben:

  • Der Zuschuss von 16.000 Euro wird auf alle Personen aufgeteilt.
    Beispiel: Bei fünf Pflegebedürftigen hätte jede Person Anspruch auf 3.200 Euro.

Wer hilft bei der Beantragung und Umsetzung?

  1. Pflegekasse:
    Ihre Pflegekasse stellt das Antragsformular bereit und entscheidet über die Förderung. Klären Sie im Vorfeld die Anforderungen.
  2. Fachbetriebe:
    Architekten, Handwerker oder spezialisierte Anpassungsdienstleister können bei Planung und Umsetzung helfen.
  3. Pflegestützpunkte:
    Diese regionalen Anlaufstellen beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie unterstützen bei der Antragstellung und der Auswahl geeigneter Dienstleister.

Kostenlose Beratung und weitere Fördermöglichkeiten

  • Wohnberatungsstellen: Ihre Pflegekasse oder eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe hilft bei der Planung. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung: www.wohnungsanpassung-bag.de.
  • Zusätzliche Fördermöglichkeiten: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet weitere Zuschüsse und Kredite für altersgerechten Umbau: www.kfw.de.

Tipps für die optimale Nutzung des Zuschusses

  1. Frühzeitig beantragen: Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann.
  2. Experten einbinden: Fachleute können sicherstellen, dass die Umbauten den Anforderungen der Pflegekasse entsprechen.
  3. Bedürfnisse anpassen: Maßnahmen sollten genau auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein, z. B. Haltegriffe an strategischen Stellen oder ein rutschfester Bodenbelag.
  4. Zuschuss voll ausnutzen: Die Erhöhung auf 4.180 Euro gibt Ihnen mehr Spielraum für zusätzliche Anpassungen.

Barrierefreiheit im eigenen Zuhause: So wird Pflege leichter

Mit dem erhöhten Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025 wird die Pflege zu Hause sicherer und komfortabler. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr Zuhause individuell anzupassen – für mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alltag.

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