Ab Juli 2025 wird die Pflege ein Stück einfacher – zumindest finanziell! Denn das bisher aufgeteilte Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Was bedeutet das genau? Und wie profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen davon? Hier erfährst du alles Wichtige.
Die bisherige Regelung bis Juni 2025
Bis einschließlich Juni 2025 gibt es zwei getrennte Töpfe:
Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr.
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr, von denen bis zu 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden können.
Das macht ein Maximum von 2.418 Euro, wenn beide Leistungen kombiniert werden. Dabei war der Einsatz des Geldes häufig eingeschränkt, und viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fanden die Regelung unübersichtlich.
Das neue gemeinsame Jahresbudget ab Juli 2025
Mit der neuen Regelung wird es einfacher und flexibler:
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt.
Das gemeinsame Jahresbudget beträgt 3.539 Euro.
Pflegebedürftige und Angehörige können frei entscheiden, wie sie das Budget nutzen: z. B. vollständig für Verhinderungspflege, für Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden.
Was bedeutet das konkret?
Ab Juli 2025 erhalten Pflegebedürftige 1.121 Euro mehr als bisher!
Beispiel: Wenn eine pflegende Person Urlaub macht, kann das gesamte Budget für eine Ersatzpflegeperson eingesetzt werden. Es ist keine Pflicht, Kurzzeitpflege in einer Einrichtung in Anspruch zu nehmen – auch stundenweise Verhinderungspflege durch Angehörige oder Nachbarn ist möglich.
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Wie beantragen?
Der Antrag auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege erfolgt weiterhin über die Pflegekasse.
Ab Juli 2025 entfällt die komplizierte Aufteilung in zwei Budgets – einfach alles aus einem Topf nutzen!
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Pflegebedürftig, aber flexibel – nutze dein Plus ab 2025!
Die Erhöhung und Vereinfachung sind eine echte Erleichterung, vor allem für pflegende Angehörige. Ab Juli 2025 lohnt es sich, die neuen Mittel gezielt zu planen, damit kein Cent ungenutzt bleibt.


