Gute Nachrichten für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5: Ab dem 1. Januar 2025 steigt der monatliche Entlastungsbeitrag leicht an – von bisher 125 Euro auf 131 Euro. Das klingt auf den ersten Blick nach wenig, aber jeder zusätzliche Euro kann den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein Stück erleichtern.
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Was ist der Entlastungsbeitrag?
Der Entlastungsbeitrag ist ein monatlicher Zuschuss von der Pflegeversicherung, der speziell für Alltagsunterstützung gedacht ist. Ziel ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu entlasten, ohne direkt eine stationäre oder intensive Pflege in Anspruch nehmen zu müssen.
Die wichtigsten Fakten:
Anspruch: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5.
Monatlicher Betrag: 127 Euro ab 2024 (bisher 125 Euro).
Verfügbar: 1.524 Euro pro Jahr (statt bisher 1.572 Euro).
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Wofür kann der Entlastungsbeitrag genutzt werden?
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und hängen von den individuellen Bedürfnissen ab. Typische Beispiele:
Haushaltshilfe: Unterstützung bei Einkäufen, Putzen oder Kochen.
Betreuungsangebote: Begleitung bei Spaziergängen oder Zeit mit der pflegebedürftigen Person verbringen.
Alltagsunterstützung: Hilfe bei Erledigungen, wie Behördengängen oder Arztbesuchen.
Pflegedienste: Leistungen von anerkannten Anbietern, die zusätzliche Entlastung im Alltag bieten.
Wichtig: Der Entlastungsbeitrag kann nur für zugelassene Dienste oder anerkannte Anbieter eingesetzt werden. Private Unterstützungen, etwa von Freunden oder Nachbarn, werden nicht erstattet.
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Wie beantragt man den Entlastungsbeitrag?
Kein separater Antrag nötig: Der Entlastungsbetrag wird automatisch gewährt, sobald Sie Pflegeleistungen erhalten.
Die Nutzung muss jedoch durch Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein.
Tipp: Sammeln Sie alle Belege und reichen Sie diese am Jahresende gesammelt ein.
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Ab Januar 2024: 24 Euro mehr im Jahr – sinnvoll nutzen!
Auch wenn die Erhöhung klein erscheint, kann sie eine wichtige Entlastung sein – vor allem, wenn sie clever genutzt wird. In Kombination mit anderen Pflegeleistungen, wie der Verhinderungspflege, ergibt sich eine echte Unterstützung für den Pflegealltag.


