Dein Anspruch auf Entlastung: Stromkosten und Krankenkasse
Wusstest du, dass du dir die Stromkosten für bestimmte medizinische Hilfsmittel von der Krankenkasse erstatten lassen kannst? Dank eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997 besteht ein Anspruch darauf. Gerade jetzt, zum Jahresende oder Jahresanfang, ist ein guter Zeitpunkt, um das zu klären und deine Finanzen zu entlasten. Hier erfährst du, wie es geht und was du beachten musst.
Welche Hilfsmittel sind betroffen?
Zu den Hilfsmitteln, deren Stromkosten erstattet werden können, gehören unter anderem:
- Sauerstoffkonzentratoren
- Toilettenlifer
- Elektr. Pflegebett
- Elektrostimulationsgeräte (z. B. für Schmerztherapie oder Muskelstimulation)
- Schlafapnoe-Geräte (CPAP-Geräte)
- Elektrische Rollstühle oder Hebegeräte
Wichtig: Es muss sich um ein Hilfsmittel handeln, das von der Krankenkasse genehmigt wurde. Frag am besten bei deinem Anbieter nach, ob dein Gerät dazugehört.
Wie funktioniert die Erstattung?
- Nachweis der Stromkosten: Du solltest die Stromkosten, die durch das Hilfsmittel entstehen, möglichst genau berechnen. Das geht so:
- Schau im Handbuch oder auf dem Typenschild des Geräts nach, wie viel Strom es verbraucht (in Watt).
- Multipliziere den Verbrauch mit der Nutzungsdauer (Stunden pro Tag x Tage im Jahr).
- Berechne die Kosten mit deinem Stromtarif (z. B. kWh-Preis laut Stromrechnung).
- Antrag stellen: Stelle bei deiner Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Erstattung der Stromkosten. Füge folgende Unterlagen bei:
- Berechnung der Stromkosten
- Nachweis über die Nutzung des Hilfsmittels (z. B. Genehmigungsschreiben der Krankenkasse)
- Kopie der Stromrechnung
- Regelmäßige Aktualisierung: Da Strompreise schwanken, solltest du den Antrag jährlich überprüfen und anpassen. Auch die Krankenkasse kann eine jährliche Aktualisierung verlangen.
Beispiele aus der Praxis
- Sauerstoffkonzentrator: Ein Gerät mit einem Verbrauch von 300 Watt, das täglich 16 Stunden läuft, verursacht bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh jährliche Kosten von etwa 525 Euro.
- CPAP-Gerät: Mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 70 Watt und einer Nutzungsdauer von 8 Stunden pro Nacht belaufen sich die Kosten auf etwa 60 Euro pro Jahr.
Tipp: Jetzt aktiv werden
Zum Jahreswechsel oder -beginn bietet es sich an, die Erstattung der Stromkosten zu regeln. Das neue Jahr ist eine gute Gelegenheit, Ordnung in deine Unterlagen zu bringen und bei deiner Krankenkasse nachzufragen. So kannst du sicherstellen, dass du keinen Anspruch verschenkst und deine finanzielle Belastung reduzierst.
Nimm dir die Zeit und kläre deine Ansprüche – es lohnt sich!
Text und Fotos: Silvia Padberg

