Pflegehilfsmittel-Zuschuss steigt ab 2025
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab 1. Januar 2025 über eine kleine, aber wichtige Anpassung freuen: Der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird von bisher 40 Euro auf 42 Euro pro Monat angehoben. Diese Erhöhung um 2 Euro soll dazu beitragen, die gestiegenen Kosten für alltägliche Hilfsmittel auszugleichen.
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Pflegehilfsmittel: Was ist das eigentlich?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern und die Hygiene oder Sicherheit fördern. Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen
Mundschutz
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) können diese Mittel monatlich bei der Pflegekasse abrechnen.
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Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel können über ein Abrechnungsformular direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.
Alternativ bieten viele Anbieter sogenannte „Pflegeboxen“ an, die direkt nach Hause geliefert werden. Diese enthalten die gängigen Verbrauchsmaterialien im Wert des Höchstbetrags.
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42 Euro: Ein Plus für die häusliche Pflege
Auch wenn die Erhöhung klein erscheint, ist sie ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade bei steigenden Preisen für Desinfektionsmittel und andere Verbrauchsartikel ist die Anpassung eine willkommene Entlastung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige.
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