**Mitnahme einer Begleitperson für Schwerbehinderte: Wichtige Informationen**


Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen
„B“ im Schwerbehindertenausweis haben das Recht, im öffentlichen
Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen. Diese Regelung gilt
umfassend für verschiedene Verkehrsmittel und erleichtert die Mobilität und
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen erheblich. ### Details zur Mitnahme einer Begleitperson #### Öffentlicher Personenverkehr- **Nahverkehr**: Dies schließt alle Züge des
Nahverkehrs ein, wie S-Bahnen, Regionalbahnen (RB), Regional-Express (RE) und
Privatbahnen.- **Fernverkehr**: Hierzu gehören Fernzüge wie ICE, IC
und EC sowie Fernbusse.- **Nahverkehrsmittel**: Dies umfasst Busse, U-Bahnen
und Straßenbahnen in den Städten. Die Begleitperson fährt kostenfrei mit, was die
Mobilität für schwerbehinderte Menschen erheblich verbessert. Detaillierte
Informationen dazu finden sich auf speziellen Informationsseiten wie dem
Projekt ÖPNV-Info, das umfassende Auskünfte und Hilfestellungen bietet. ### Öffentliche und Private EinrichtungenViele öffentliche und private Einrichtungen bieten
ebenfalls Vorteile für die Begleitperson von schwerbehinderten Menschen. Zu
diesen Einrichtungen gehören: – **Kinos**- **Schwimmbäder**- **Tierparks**- **Veranstaltungszentren**- **Museen**- **Konzerte**: Viele Konzertveranstalter bieten
ermäßigten oder freien Eintritt für die Begleitperson an.- **Theater**: In vielen Theatern erhält die
Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt.- **Sportveranstaltungen**: Auch hier können
Begleitpersonen oft kostenlos oder vergünstigt teilnehmen.- **Luftverkehr**: Beispielsweise bietet die Lufthansa
kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson für schwerbehinderte Passagiere an.- **Kreuzfahrtschiffe**: Einige Kreuzfahrtanbieter
bieten ebenfalls die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenfrei oder zu einem
ermäßigten Preis mitzunehmen. Hierüber werde ich noch gesondert berichten.  Diese Vergünstigungen sind jedoch freiwillige
Leistungen der jeweiligen Unternehmen oder öffentlichen Stellen und keine
gesetzliche Verpflichtung. Es empfiehlt sich daher, vor dem Besuch einer
solchen Einrichtung nach den aktuellen Regelungen und Angeboten zu fragen. ### RechtsgrundlagenDie rechtliche Grundlage für die unentgeltliche
Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr findet sich in:- **§ 228 Absatz 6 Nummer 1 SGB IX (Neuntes
Sozialgesetzbuch)**: Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf unentgeltliche
Beförderung und die Erstattung der Fahrgeldausfälle für Verkehrsunternehmen. ### ZusammenfassungDie Mitnahme einer Begleitperson durch
schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ ist ein wichtiger
Bestandteil der Inklusion und Mobilität. Sie ermöglicht es, dass Menschen mit
Behinderungen ohne zusätzliche Kosten für ihre Begleitperson reisen können.
Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, bieten viele Einrichtungen
freiwillig Ermäßigungen oder freien Eintritt für die Begleitperson an. Es lohnt
sich, sich im Vorfeld über die jeweiligen Bedingungen und Angebote zu informieren.



Text und Fotos: Silvia Padberg

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