In Deutschland, einschließlich Nordrhein-Westfalen, können Menschen mit bestimmten Behinderungen einen Behindertenparkausweis beantragen. Hier sind einige grundlegende Informationen:
Beantragung:
• Der Antrag auf einen Behindertenparkausweis erfolgt in der Regel bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgeramt.
• Erforderliche Unterlagen können ein ärztliches Attest über die Kunst und den Grad der Behinderung sowie ein Passfoto sein.
Berechtigte Personen:
• Menschen mit erheblichen Gehbehinderungen (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis).
• Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis).
• Menschen, die hilflos oder auf fremde Hilfe angewiesen sind (Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis).
• Menschen mit bestimmten schweren Sehbehinderungen (Merkzeichen „BI“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis).
Parkmöglichkeiten:
• Mit einem Behindertenparkausweis dürfen auf ausgewiesene Behindertenparkplätze geparkt werden.
• In Nordrhein-Westfalen kann der Inhaber eines Behindertenparkausweises oft auch von bestimmten Parkgebühren befreit sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Bedingungen variieren können. Daher ist es ratsam, die spezifischen Regelungen in Nordrhein-Westfalen sowie lokale Verordnungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Behindertenparkausweis korrekt und vorschriftsmäßig genutzt wird. Dies kann in den örtlichen Verwaltungen oder auf den entsprechenden Websites nachgelesen werden.
Infos in NRW zu sehen auf dem beiliegendem Foto.

