In dem kleinen ländlichem, weitläufigem Örtchen Gahard in der Bretagne befindet sich das Gästehaus Le Grand Clos in einem großen alten Bauernhaus. In diesem großen Gut werden weitere Gästehäuser entstehen.
Ausgezeichnet wurde die Ferienwohnung mit „rollstuhlgerecht“, welche ich aufgrund dessen dann für einige Tage im Sommer buchte. Ebenerdig und auch gut für Menschen mit Handicap und Rollstuhlfahrer.
Angekommen an dem Anwesen wurden wir sehr nett von dem Vermieter empfangen.
Die Unterkunft ist stilvoll und praktisch auf zwei Etagen eingerichtet. Zwei Etagen? Da kam mir in den Sinn, dass das Haus doch mit einem „Rollstuhl“ Zeichen zertifiziert war.
Das Anwesen war großflächig mit Kies und teilweise mit Rasen versehen. Mit dem Auto konnte ich fast bis vor die Eingangstüre fahren. Von dort aus ging es tatsächlich barriefrei ins Haus.
Ein doch groß zügiger Flur, hier ging es direkt rechts zu der Gästetoilette und zu einem wirklich sehr großen barriefreien Bad, modern und hübsch, hier hätte ein Rollifahrer genug Platz für seine Körperpflege.
Gerade aus befand sich eine bemerkenswerte große Küche mit Essplatz. Bestandteile, wie Kühlschrank, Herd und Spüle, Wasserkocher sind in der Küchenzeile integriert. Der Raum teilte sich mit einem Raumteiler, in dem sich Geschirr, Spiele und Bücher befanden. Auch hier hätte ein Rollstuhlfahrer sowie bei der Türenbreite keine Probleme gehabt.
Ich schaute nach weiteren Türen und wunderte mich, dass es im Erdgeschoss kein Schlafzimmer gab und auf Nachfrage der Vermieter mir dann zeigte, dass es im Obergeschoss ein Schlaf- und Wohnzimmer gab.
Da stand ich nun, jetzt brauchte ich Hilfe, um die Treppen nach oben zu kommen, wie gut, dass ich nicht alleine nach Frankreich gefahren bin. So wären tatsächlich die Koffer im Auto geblieben und mir wäre nichts anderes übriggeblieben als die Heimreise anzutreten.
Wunderschönes Anwesen und ein toller Vermieter, aber keine Unterkunft für außergewöhnlich gebehinderte oder auf Rollstuhl angewiesene Menschen.
Rollstuhlgerecht, bedeutet mehr als barriefreie, barriearme oder barriereduzierte Wohnungen. Gerade so eine Auszeichnung, kann es nicht sein, dass sich weitere Zimmer sich im Obergeschoss befinden.
Ich finde, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sich auf ausgeschriebene „barriefreie“ oder „rollstuhlgerechte“ Ferienwohnungen/Häuser verlassen müssen.
Trotz allem eine sehr erholsame Zeit auf dem großen ruhigen Anwesen. Mit dem Auto gibt es gute Anbindungen an die Küste der Bretagne und an der Normandie. Auch einen Tagesausflug an den Mont-Saint-Michel war ein Erlebnis.
* Ferienhaus nur eingeschränkt rollstuhlgerecht, da Schlaf- und Wohnzimmer im Obergeschoß, kein Aufzug
* Anwesen rollstuhlgerecht – ja
* Anwesen Gehbehindert– teils – Begleitperson erforderlich
* Anwesen außergewöhnlich Gehbehindert – teils – Begleitperson erforderlich









